allgemein


was ist dv?

dv bedeutet "digital video". digitales video unterscheidet sich massgeblich von analogem video:

- dv läßt sich verlustfrei überspielen, so kann man qualitätsverluste vermeiden, die vielen von analogen videorekordern wie vhs bekannt sind.
- dv bringt signaltechnisch fernsehqualität und liegt damit deutlich über vergleichbaren consumer videoformaten wie vhs, s-vhs, video8 oder hi8.
- dv-signale beinhaltet nicht nur videosignale, sondern auch zwei oder vier audiospuren, timecode, datacode und gerätesteuerungsfunktionen. man kann mit nur einer einzigen 4-poligen kabelverbindung dv-daten bidirektional, also in beide richtungen, übertragen.

(nur für technisch interessierte: das in europa genutze dv-pal signal verfügt über eine auflösung von 720x576 pixel. die auflösung ergibt das 4:3 bildverhältnis durch nicht quadratische, sondern leicht längliche pixel. im 16:9 bildmodus wird eine auflösung von 720x576 pixel genutzt, das bild allerdings anamorphotisch verzerrt (in die breite). die bildrate beträgt 25 vollbilder pro sekunde bzw. 50 halbbilder pro sekunde. das heißt, ein vollbild besteht aus zwei bildern, die eine zeitliche differenz haben. zwischen beiden bildern wird hin und hergewechselt im so genannten "interlaced" modus. das audiosignal arbeitet wahlweise mit einer 16 bit abtastung von 48khz stereo oder mit 12bit, 32khz und zwei stereospuren. der timecode wird im format 0:00:00:00 geschrieben, im datacode werden datum, uhrzeit, blendenöffnung, weißabgleich und andere kamera- oder recordereinstellungen mitgespeichert. die steuerung per dv beinhaltet alle laufwerksfunktionen die das anzusteuernde laufwerk besitzt, wie etwa wiedergabe, zurückspulen, einzelbildschaltung, aufnahme usw. damit ist eine komplette steuerung von dv-geräten als zuspieler und aufnahmerekorder möglich.)
 

was bedeutet dv-in?

dv-in bedeutet "digital video - in" also digital video eingang. digitale videorekorder und cameras sowie digitalschnitt computer benötigen diesen eingang, um digitales video aufzeichen zu können. während dv-recorder und dv-schnittcomputer generell einen solchen eingang besitzen, haben viele dv-camcorder in europa keinen dv-eingang. die gründe hierfür können sie im text dv-in geschichte nachlesen. technisch sind viele europäische dv-kameras zwar in der lage, ein dv-signal aufzeichnen zu können, der dv-in wurde aber deaktiviert. nun verfügen diese camcorder nur noch über einen dv-out, können also dv-signale ausgeben, z.b. an einen dv-rekorder oder einen computer mit einer firewireschnittstelle oder dv-schnittkarte. im computer kann man dann aus dem dv-material einen fertigen film schneiden, diesen aber nicht mehr auf dv-band zurückspielen, da hierfür ein dv-in, ein digitalvideo eingang notwendig wäre. nur mit einem teuren dv-rekorder kann man den film wieder in voller qualität auf band ausgeben. die alternative wäre noch das brennen einer video-cd oder dvd, was aber verlustbehaftet, langsam und (noch) teuer ist. auch lässt sich der film nicht auf einen normalen analogen vhs-videorekorder ausgeben, da hierfür die notwendigen anschlüsse an den meisten schnittkarten fehlen - und auch hier wäre die ausgabe auf band wieder analog und somit verlustbehaftet.
nun lassen sich aber viele der europäischen dv camcorder modelle (zu erkennen meist an einem "e" oder "eg" am namensende, z.b. trv10e oder ds11eg) dv-in freischalten. hierbei wird die vom hersteller vorgenommene sperrung des dv-ins wieder aufgehoben. der dv camcorder kann im freigeschalteten zustand wieder digitales video über den dv-anschluss aufzeichnen. den juristischen hintergrund solcher dv-in freischaltungen erfahren sie unter rechtliches.
 

wie kann ich den camcorder dv-in freischalten?

es gibt mehrere möglichkeiten einen camcorder dv-in freizuschalten. wir bieten momentan aber keine der drei genannten lösungen an, sondern informieren nur darüber:

- dv-in software
ein windows 95/98/me/2000/xp programm kann mit hilfe eines verbindungskabels (meist seriell oder parallel auf die steuerbuchse (nicht dv-anschluss) des camcorders) den camcorder freischalten. die software erkennt automatisch um welchen camcorder es sich handelt und nimmt die freischaltung dann einfach auf mausklick vor. ausserdem kann die software die freischaltung wieder rückgängig machen und den camcorder steuern, z.b. um ihn manuell in den aufnahmezustand zu versetzen, da ein entsprechender knopf an den camcordern fehlt (ausnahme: jvc und thomson). die freischaltsoftware ist die meistgenutzte dv-in methode.

- dv-in widgets
ein kleines kästchen mit einem kabel nimmt über die steuerbuchse der camera die verbindung auf. bei den widgets wird zur freischaltung kein pc benötigt, die freischaltung geschieht auf knopfdruck. widgets können die freischaltung auch wieder rückgäng machen und die aufnahme auf knopfdruck starten.

- dv-in service
dafür ist es erforderlich, dass der camcorder verschickt wird oder sie mit ihrem camcorder bei einem dv-in service händler vorbeikommen. wenn sie uns die kamera zuschicken möchten, dann bitte nur mit netzteil evtl. adaptern, gut verpackt und versichert.
 


geschichte

warum gibt es überhaupt dv-camcorder ohne dv-in?

in europa werden viele dv und d8 camcorder ohne dv-in, also digitalen videoeingang verkauft. in usa, japan oder asien sind die gleichen camcorder modelle aber mit dv-in ausgestattet. das kommt daher, dass in der europäischen union importierte camcorder mit dv-in anders verzollt werden müssen, als ohne. ein camcorder mit dv-in ist nämlich keine videokamera, sondern zollrechtlich ein videorekorder, der mit 14% einen um 9,1% höheren zollwert als eine kamera hat (mit 4,9%). um diese fast 10% (gemessen am importwert) einzusparen, deaktivierten viele camerahersteller bei zahlreichen camcordern den dv-in und damit die aufnahmemöglichkeit digitaler videosignale. diese softwareseitige deaktiverung des dv-ins betrachtet der deutsche zoll seit juli 2002 nun aber auch als nicht mehr ausreichend, da die entsprechende rekorder hardware ja in jedem fall in dem gerät enthalten ist. deshalb haben die camcorder hersteller auf diese dem zollgesetz hinzugefügte erklärung mit aufwendigen hardwareänderungen in der produktlinie reagiert, die eine spätere freischaltung per software unmöglich machen.

der zoll der europäischen union ist ein schutzzoll, der innereuropäische hersteller von importware schützen soll. das paradoxe daran ist, dass innerhalb der eu keine dv-camcorder hergestellt werden. es gibt zwar europäische firmen (grundig, metz, thomson), die kameras unter eigenem namen verkaufen, die camcorder sind aber baugleich mit japanischen modellen (von panasonic, jvc). sie wurden außerhalb der eu hergestellt und müssen so genauso verzollt werden.

der firmenchef einer großen japanischen firma soll zu dem thema gesagt haben: "die europäer sollen dv-rekorder kaufen." - und tatsächlich, früher musste man zu seiner dv-kamera auch zwingend einen dv-rekorder erwerben, wenn man in voller dv-qualität filme nachbearbeiten wollte. hat man einen film z.b. am pc nachberabeitet, konnte man ihn ja nur über dv-kabel an einen dv-rekorder wieder ausgeben. diese rekorder sind natürlich sehr gute geräte aber doch mit 2.000 bis 5.000.-eur recht teuer und für viele hobby-videofilmer sicher unerschwinglich - letztlich nur wegen einem schutzzoll für firmen, die es gar nicht gibt.

letztlich ist also der verbraucher derjenenige, der die nachteile davon trägt.
 

wie kam es zu dv-in freischaltungen?

doch schon früh gab es einige, die sich für die deaktivierten dv-ins interessierten (siehe technik). auch führten sony techniker an den ersten dv camcorder modellen auf messen vor, dass man den dv-in durch eine softwareänderung tatsächlich aktivieren konnte. diese freischaltung war allerdings nur temporär und verfiel nachdem man den camcorder einmal ausgeschaltet hatte.
man versuchte später, indem man europäische und asiatische pal-dv-camcorder untersuchte, unterschiede festzustellen, die eine freischaltung ermöglichen sollten. tatsächlich waren auch einige servicecenter von camcorderherstellern in der lage, den dv-in zu aktivieren. den anfang machten tüftler bei den sony camcordern pc7e und vx1000e, für die es entsprechende servicefernbedienungen auf dem freien markt gab. eine münchener videofirma bot erstmals einen dv-in service für rund 300.-eur an. ein israelischer student hatte zeitgleich die freischaltcodes der pc7e herausbekommen und stellte sie schließlich im internet der öffentlichkeit zur verfügung.

die rechtliche lage damals war mehr als ungewiss. deshalb trauten sich viele firmen weder an die herstellung, noch an den vertrieb von dv-in lösungen heran. nach den ersten größeren berichten zu dem thema in der fachpresse (etwa c't oder in video zeitungen) zeigten aber weder der zoll noch die hersteller selbst interesse an den freischaltungen. über viele jahre hinweg und bis oktober 2002 galten freischalt-lösungen somit als eine art zubehör, das, völlig legal erworben und benutzt werden konnte, wenn man seinen camcorder für den digitalen Videoschnitt einsetzen möchte. die rechtliche lage hat sich nun aber nun etwas geändert und scheint nicht mehr so klar wie noch zuvor.
 
 


rechtliches

wie sind die juristischen hintergünde zu dv-in freischaltungen?

wenn jemand seine kamera selber (z.b. mit hilfe entsprechender software) dv-in freischaltet, ist das nicht strafbar. man darf ja seine kamera auch aufschrauben oder mit absicht zerstören. wenn der camcorder inhaber einen händler oder dv-in service aufsucht, um die kamera dort freischalten zu lassen, handelt der händler im auftrag des kunden. auch hier sehen wir keinerlei probleme. neu ist nun die auffassung der camcorder hersteller, es könnte hier eine urheberrechtsverletzung (durch denjenigen vorliegen, der die änderung macht), da in die software des camcorders eingegriffen wird. doch dazu später mehr.

problematischer ist aber der fall, wenn ein händler dv-in camcorder verkauft, die vom hersteller her nicht dv-in freigeschaltet sind. hier müsste der händler besser den kunden darauf aufmerksam machen, dass der camcorder zunächst nicht freigeschaltet war, und schließlich, sozusagen erst im auftrag des kunden, dv-in freigeschaltet wird.

wir gehen davon aus, dass der handel mit dv-in lösungen legal ist, da hier gegen kein geltendes recht verstoßen wird.
man kann den vertrieb von dv-in lösungen mit dem von radarmeldern, oder anderer exportware vergleichen, wobei solche produkte im gegensatz zu dv-in freischaltungen innerhalb der eu generell verboten sind.
die herstellung von dv-in lösungen ist unserer auffassung auch solange legal, wie man bei der entwicklung der freischaltlösungen auf reines "reverse engineering" zurückgreift - hier gibt es nach deutschem recht auch vergleichbare fälle, die von der rechtlichen lage her klar sind (vergleiche microsofts xbox modifikation)
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wie verhält sich der deutsche/europäische zoll?

der deutsche/europäische zoll, der ja von den freischaltungen am ehesten bestroffen ist, interessierte sich nach eigener aussage (eine bestätigung liegt uns erfreulicherweise schriftlich vor) nur der zustand, den die kamera hat, wenn diese nach deutschland/europa kommt. diese auffassung hat sich nun aber geändert. am 6. juli 2001 hat der zoll eine erklärung herausgegeben, dass er nun auch geräte als rekorder ansieht, die sich mittels software dv-in freischalten lassen. darauf haben die hersteller reagiert, in dem sie durch aufwendige hardwareänderungen nun eine software freischaltung wirkungslos machen, da die hardware diese funktion nun blockiert. man muss sich hier klarmachen, dass das 1394 protokoll, das für dv-daten immer den bidirektionalen weg vorsieht, dadurch erheblich beschnitten wird. diese hardwareänderung haben die hersteller aus kostengründen bislang gescheut, denn sie müssen speziell für die europäischen modelle dann nicht mehr nur die software der geräte, sondern auch die hardware ändern.


wie verhalten sich die hersteller?

zunächst bringen hersteller nun vermehrt dv-camcorder mit dv-in heraus. einige modelle werden einfach mit dv-in (z.b. canon mv20i/30i/200i/300i, panasonic dx110eg, ds150eg, ds990eg, sony trv900e...) und ohne dv-in (canon mv20/30/200/300, panasonic dx100e, ds15eg, ds99eg, sony trv890e...) verkauft, dann mit einem entsprechenden preisunterschied zwischen 10 und 20%.

zu dv-in freischaltungen stehen hersteller in einem gespaltenen verhältnis. einerseits ist es ein echtes verkaufsargument für einen dv-camcorder, wenn dieser sich freischalten lässt. so werden dv-modelle, die nicht freischaltbar sind, deutlich weniger gekauft, als modelle, von denen bekannt ist, dass diese dv-in freischaltbar sind.
andererseits dürfen hersteller freischaltungen auch nicht gut heißen oder sogar forcieren (also z.b. dv-in informationen weitergeben), denn in diesem fall könnte ihnen millionenschwere nachforderungen vom zoll gestellt werden (siehe oben). so halten hersteller sich auch mit aussagen oder stellungnahmen zu dv-in eher zurück. sie versuchen aber häufig kunden, die einen camcorder dv-in freischalten (lassen), das leben schwer zu machen. denn kommt eine dv-in modifizierte kamera zur justage, reinigung oder reperatur zu einem hersteller-servicecenter, wird dort meist der dv-in wieder deaktiviert. die kamera wird also in den auslieferungszustand zurückgesetzt. dieses zurücksetzen wird den kunden dann häufig noch kräftig in rechnung gestellt. damit ist die freischaltung dann auch weg und man muss sich evtl. eine neue dv-in lizenz kaufen. aus diesem grund kann man mit dv-in lösungen, die freischaltung auch selbst wieder rückgängig machen. dann kann auch der hersteller selbst nicht festellen, ob jemals eine veränderung am gerät vorgenommen wurde. dieses ist vor allem dann wichtig, da viele hersteller eine freigeschaltete kamera in der garantiezeit nicht mehr auf garantie reparieren. juristisch gesehen sind diese hersteller auch eindeutig im recht, wenn sie die garantiereperatur verweigern. es wurde von seitens des kunden ein eingriff am gerät vorgenommen, was zum erlischen der garantie führt. trotzdem zeigen sich einige hersteller angesichts der situation auch kulant, denn eine dv-in freischaltung (sofern professionell vorgenommen) ist so gut wie nie der grund für einen defekt an der kamera. vielleicht übersehen sie auch einfach nur die freischaltung - das gerät verändert sich äußerlich ja nicht und die dv-in funktion funktioniert nur, wenn ein entsprechendes signal angelegt wird.

was hersteller im übrigen übersehen haben, ist die vollkommen unproblematische generelle aktivierung des dv-ins in verbindung mit einer deaktivierung der dv-in aufnahmefunktion. der camcorder bleibt so zollrechtlich eine kamera und wird nicht zum rekorder. so könnte der kamerabesitzer dann ein dv-signal von der kamera per dv-in nach analog wandeln und das analoge signal mit einem normalen z.b. s-vhs oder vhs rekorder aufzeichen. diese möglichkeit wäre für viele anwender schon ausreichend und würde praktisch keine mehrarbeit und zusatzkosten für die hersteller bedeuten.

veränderte rechtliche situation?

das verhalten einiger hersteller hat sich aber im oktober 2002 verändert. zu diesem zeitpunkt fingen die hersteller sony, panasonic und sharp (später auch jvc und canon) an, einige händler und dv-in hersteller aufzufordern, den verkauf und die herstellung von dv-in lösungen einzustellen. das verwundert, da zu diesem zeitpunkt dv-in freischaltungen bereits etwa 5 jahre lang existieren und seit gut 2 jahren in fast jedem kaufhaus, elektrogroßmarkt, fotoladen oder digitalvideo fachhandel erhältlich sind - ohne dass dagegen jemals einwand von seitens der hersteller kam.
auch die bisher allgemein vertretene ansicht, dass dv-in freischaltungen keinerlei rechte dritter betreffen, wird damit erstmals in frage gestellt.
die frage ist nun, warum die hersteller nun
gegen freischaltungen vorgehen und mit welcher rechtlichen grundlage das geschehen soll. die firmen legen in ihren jeweiligen schreiben die gründe nur sehr oberflächlich da. im wesentlichen behaupten aber alle hersteller, das durch eine dv-in freischaltung das urheberrecht (copyright) an der camcorder software verletzt wird.
den copyrightverstoß sieht z.b. panasonic dadurch als gegeben an, dass eine urheberrechtlich geschützte dv-in deaktivierungssoftware in der kamera installiert hat. durch einen eingriff würde nun diese geschützte software verändert. dieser argumentation können wir nicht direkt folgen, denn eine freischaltung verändert oder ersetzt ja keine software, sondern modifiziert einen oder mehrere parameter
(siehe technisches). die panasonic camerasoftware (eine eigene, eine separate dv-in software gibt es in der kamera nicht) ließt den parameter aus und verhält sich entsprechend. somit findet keine veränderung an der programm-software der kamera statt, sondern nur eine veränderung an einem oder mehreren speicherparametern - und parameter in dem kameraspeicher ändern sich ja ständig durch verschiedene änderungen im menu oder durch einen weißabgleich oder zooms usw.
unser auffassung der lage haben wir von einem experten in sachen urheberecht prüfen lassen. dieser kommt zu dem folgenden ergebnis:
"
software im sinne des urheberrechts ist ein programmcode, der eine steuerung eines micro-controllers oder prozessors ermöglicht. die software muss zusätzlich mehr als eine rein handwerkliche lösung darstellen, wobei auch geringe ansätze von kreativität genügen, um software dem urheberrecht unterstellen zu können. sie ist bei einer software zur steuerung einer digitalkamera ohne jeden zweifel zu bejahen.
anderes gilt jedoch für daten, die in einem computerspeicher, einem eeprom oder auf einem anderen speichermedium zum abruf und zur verwendung durch die software gespeichert sind. diese sind gerade nicht als software gemäß den §§69a -69f urheberrechtsgesetz geschützt. bei daten handelt es sich weder um ausführbaren programmcode, noch sind diese untrennbar mit dem programmcode verknüpft."
er kommt so zu dem schluss, "dass eine urheberrechtsverletzung durch die veränderung von daten der digitalkamera durch die von ihnen verwendete software nicht begangen wird."

aufgrund dieser eindeutigen stellungnahme eines experten haben wir die dv-in lösungen also wieder in den verkauf genommen.

warum aber nun die genannten hersteller aber diesen schritt, noch dazu zeitgleich, getan haben, ist noch nicht beantwortet. der grund liegt daran, dass der zoll seine stellung zum thema dv-in freischaltung geändert hat. er vertritt nun die schon oben genannte position und beruft sich auf das seit 1987 geltende zollgesetz, dass er mit der erklärung vom juli 2001 nun neu auslegt - und das, und hier wird es interessant, auch rückwirkend. d.h. der deutsche zoll (der österreichische ist hier realistischer und orientiert sich nur an den importen nach dem erlass der erklärung) geht davon aus, dass allen beteiligten schon vorher klar war, dass diese cameras, die keine dv-in funktion hatten, aber freigeschaltet werden können, eben doch rekorder sind. damit widerspricht sich der zoll aber selbst, denn uns liegt schriftlich vor, dass den zoll noch im jahr 2000 nicht interessierte, was mit dem camcorder im landesinneren passiert - er sei dann "ein gut des freien warenverkehrs" und eine modifizierung mache keinen unterschied. diese auffassung hat der zoll aber nun geändert - die erklärung von juli 2001 ist unserer meinung nach also eine änderung und nicht, so wie der zoll sich das nun vorstellt, eine erklärung, die man nun auch als grundlage für rückwirkende zahlungen gelten machen kann. dieser strittige punkt liegt momentan bei der eu kommission zur klärung. in der abteilung zollwert vertritt man übrigens die auffassung, das eine "veredelung", die innerhalb der gemeinschaft vorgenommen wird, keinerlei einflüsse auf den zollwert hat. also selbst dort scheint unklarheit über die rechtliche grundlage zu herrschen.

evtl. wäre diese sachlage auch einmal ein punkt, über sinn und unsinn eines schutzzolls nachzudenken, der doch offensichtlich nur deshalb aufrechterhalten wird, damit man dem käufer (denn dieser muss die ware ja letztlich zahlen) eine art "luxussteuer für camcorder" auferlegen möchte. es drängt sich doch die frage auf, warum in aller welt digitale camcorder grundsätzlich dv-in und out haben, nur in europa nicht?



welche anderen institutionen sind betroffen?

- die gema (gesellschaft für musikalische aufführungs- und mechanische vervielfältigungsrechte) hat vor einiger zeit auf mögliche forderungen für einen dv-eingang an camcordern verzichtet, da der dv-in primär der video- und nicht der audio-aufzeichung dient.

- die gez (gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten) ist nicht wirklich betroffen, da dv-kameras über keinen tv-tuner (rundfunkempfangsteil) verfügen und damit rundfunkprogramme nicht aufzeichnen können.

- die ce (ce-kennzeichnung, u.a. kontrolle zur funkentstörung von elektronischen geräten) ist von allen bisherigen punkten der kritischste. denn mit einer dv-in freischaltung, einer modifizierung, erlischt die ce-kennzeichnung der kamera. und das führt zu einem verlust der betriebserlaubnis der kamera. das heißt im klartext, dass man eine dv-in freigeschaltete kamera außerhalb des eigenen grundstücks nicht mehr in betrieb nehmen darf.

hierzu gibt es aber keinerlei juristische vergleichsmöglichkeiten. denn nutzt man den camcorder nur zum filmen im kameramodus, was man ja außerhalb des eigenen grundes in der regel macht, ist hier technisch keinerlei unterschied zu einer nicht modifizierten kamera mit ce-norm und ohne dv-in. wenn man nun später im eigenen haus den dv-in z.b. zum ausgeben des fertigen filmes aus dem pc nutzt, stellt das kein problem da. und genau das ist ja auch der regelfall. theoretisch könnte man auch den dv-in vor verlassen des eigenen grundstücks wieder deaktivieren, dann würde die kamera wieder der ce-norm entsprechen.

technisch ist es übrigens kein unterschied, ob ein camcorder dv-in freigeschaltet wurde oder nicht, das ändert nichts an der funkentstörung, was den verlust der beriebserlaubnis in einer theoretischen gerichtlichen auseinandersetzung wohl relativieren dürfte. ob eine dv-kamera wiederrechtlich ohne ce-norm mit dv-in in der öffentlichkeit betrieben wird, ist schwer zu beweisen. durch den berieb des camcorders mit dv-in entsteht definitiv keinerlei gefährdung.
 
 


technisches

wie wird dv-in freigeschaltet?

jeder camcorder besitzt eine art betriebsystem. dieses greift auf verschiedene werte in einem speicher der kamera zu. dieser speicher wird programmiert und behält die gespeicherten daten dauerhaft, auch wenn man akku oder netzteil bzw. sogar die kleine lithium-batterie (für die uhr) entfernt. hier werden parameter für farbwerte, camcordermenüs, bildchips, sucher, usw. gespeichert.
bei den europäischen modellen der pal-camcorder wird in der regel innerhalb dieses speichers eine modifizierung für den dv-in und zum teil auch für die dv-in aufnahme vom hersteller vorgenommen. je nachdem wie gut der hersteller diese daten versteckt und dabei noch verschiedene tricks nutzt, ist eine freischaltung mal schwerer mal einfacher. die wohl einfachste freischaltung ist die eines camcorders, der in asien mit und in europa ohne dv-in verkauft wird, und einen (bis auf einen wert) idenischen speicherinhalt hat. ändert man nun diesen parameter, kann das schon für eine dv-in freischaltung genügen. der wert steht dann entweder für die dv-in funktion an sich, oder auch für das modell der kamera, so dass das europäische modell dann wie ein asiatisches arbeitet. dabei können noch weitere funktionen sich ändern, wie z.b. ein größerer digital zoom, weitere menüeinträge oder ähnliches.
bei komplizierteren freischaltungen ist zum einen der wert schwerer zu finden, und man muss mehrere werte in dem (umfangreichen) speicher ändern. zudem bauen einige hersteller noch einen oder auch zwei sogenannte check-summer ein. diese überprüfen die quersumme der registereinträge und schalten, wenn eine veränderung festgestellt wird, die kamera dann immer sofort ab, so dass ein arbeiten mit der kamera unmöglich wird und diese zum kameraservice gegeben werden muss. aus diesem grunde sollte man auch nicht unbedingt versuchen, die codes selber herauszufinden oder herum zu probieren, sondern besser eine fertige dv-in lösung nutzen, die die kamera erkennt und automatisch die richtigen werte ändert.
 

wie werden werte im kameraspeicher verändert?

um die werte im speicher der kamera ändern zu können, muss man zunächst die verbindung mit dem camcorder aufnehmen. das funktioniert entweder über eine servicefernbedienung, wie sie auch kamera-servicecenter nutzen, über software, versteckte camcordermenüs oder fertige dv-in lösungen. das prinzip der servicefernbedienungen, der software oder der dv-in lösungen ist immer gleich. über ein spezielles kabel, das zum teil auch elektronik beinhaltet, wird der signalgeber (z.b. pc) mit der kamera verbunden. in der regel nutzt man hier die steuerbuchsen des camcorders:

- bei sony und canon: lanc/control-l oder alternativ per ir/infrarot
- bei panasonic, grundig, metz: still-picture anschluss/dsp oder service anschluss (nur mit teuren spezialadaptern nutzbar)
- bei jvc, thomson: pc-buchse oder jlip
- bei sharp: ir/infrarot
- bei samsung/medion ist ein hardwareeingriff erforderlich

die camcorder benötigen unterschiedliche spannungen, so dass ein kabel am seriellen (für panasonic, grundig, metz und jvc) oder am parallelen anschluss (sony, canon) des pcs angeschlossen werden muss. auch die kabel an sich sind für die oben genannten modelle jeweils unterschiedlich.
einige camcorder (grundig dlc1, metz cc34, sony pc7e, canon mv20) verfügen aber über keine steuerbuchsen und benötigen deshalb einen adapter. bei einem camcorder ist die buchse nicht dokumentiert und abgedeckt (metz cd34, im akkufach hinter einem plastikschutz).

wenn die verbindung elektronisch mit dem camcorder hergestellt ist, muss nun für die verschiedenen camerahersteller das richtige serielle protokoll verwendet werden, damit eine kommunikation zwischen pc (o.a.) und camcorder hergestellt werden kann. nun kann der pc die speicherwerte der camera lesen/schreiben und die kamera (laufwerksfunktionen wie play, stop, aufnahme) steuern.
 

wie startet man die dv-in aufnahme?

das steuern des camcorders ist eine wichtige funktion, da alle dv-camcorder (außer jvc und thomson) die ohne dv-in ausgeliefert werden, über keinen dv-in aufnahmeknopf verfügen. deshalb können dv-in software und widgets auch die dv-in aufnahme des camcorders starten. hier hat der widget den vorteil, dass zum aufnahmestart nicht unbedingt ein pc nötig ist. das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man auch unterwegs von einer kamera auf eine andere überspielen möchte. und vor allem bei d8 camcordern, da man hier dann auch analog aufzeichen kann, also z.b. die kamera als videorekorder einsetzen möchte. für sony dv/d8 camcorder kann man auch eine universalfernbedienung im sony vtr2 modus nutzen, bietet www.digitalschnitt.de auf anfrage eine solche fernbedienung an.

schließt man den camcorder an eine digitale schnittkarte (ieee1394, firewire, i-link schnittstellenkarte, dv-schnittkarte) an, kann diese den camcorder komplett steuern - auch die aufnahmefunktion. hier benötigt man also nur die einmalige freischaltung und keine sonstigen zusätzlichen aufnahmesteuerungen.
 

was für funktionen können noch freigeschaltet werden?

da sonys d8 system abwärtskompatibel zu video8 und hi8 ist, befinden sich in d8 camcordern auch analog-digital wandler. diese werden nach einer dv-in freischaltung auch beim analog-ausgang der kamera aktiv. das heißt, bei allen d8 camcordern wird grundsätzlich auch der analog-eingang freigeschaltet. so lassen sich alte videoaufnahmen auch von vhs-bändern digitalisieren und können schließlich digital geschnitten werden. das funktioniert aber ausschließlich bei d8 camcordern. kein einziger dv-camcorder lässt sich analog-in freischalten.

es gibt aber noch weitere interessante möglichkeiten, die man durch eine veränderung bestimmter werte im kameraspeicher ermöglichen kann. so lassen sich hier funktionen wie weißabgleich, erweiterung des digitalzooms oder andere fernsteuerungen aktivieren. die dv-in software lremote aktiviert beispielsweise bei allen d8 camcordern zusätzlich die weißabgleich einstellmöglichkeit und bei den neuen d8-camcordern einen menupunkt, der das direkte wandeln eines analogen signals nach dv erlaubt. so kann man dann z.b. von einem vhs-rekorder direkt digital in den pc einspielen, ohne vorher auf das kameraband aufzunehmen.

einige weitere funktionen finden sie bald auf unserer codeseite, welche momentan noch im aufbau ist. die dort genannten funktionen sind optional und wir empfehlen nur geübten computeranwendern das umprogrammieren eines camcorders. wir übernehmen keinerlei haftung für evtl. auftretende schäden am camcorder oder verlust der garantie.
 

welche camcorder sind nicht freischaltbar?

die anzahl der dv-in freischaltbaren camcorder wächst weiter. es gibt aber auch einige dv-camcorder, die generell nicht freischaltbar sind. diese liste ist durch neue hardwaremodifikationen in letzter zeit erheblich länger geworden und wird wohl noch weiter wachsen:

camcorder ohne dv-buchsen
- jvc gr-dv1, gr-dvf1, gr-dvf10, gr-dvj70, gr-dvm1, gr-dvx
- panasonic nv-dx1eg
- sharp dc1

als auch folgende sonderfälle :
- panasonic nv-ds27eg (nv-ds27eg: nur bis zur seriennummer "i", ab "j" nicht mehr)
- sony vx1000e mit serienummer ab 44000 und vx9000e mit seriennummer 16000 bis 60000 (angaben ohne gewähr)
- sony pc10e: (nur per aufwendigen hardware eingriff, der aber leider nun nicht mehr möglich ist, da die notwendigen bauteile nicht mehr verfügbar sind)

- sowie alle camcorder die nicht ausdrücklich in der folgenden liste auftauchen:


welche camcorder sind dv-in freischaltbar?

dv-in freischaltbar sind:

- canon:
mv1* (mv1: muss vor jeder aufnahme mit speziellem programm neu freigeschaltet werden), mv3, mv3mc, mv10, mv20 (mv20: adapter "canon du200" erforderlich), mv30, mv100*, mv200, mv300, mv4, mv400, mv410, mv425, mv430, mv450

*) dv-in aufnahme funktioniert nur mit canopus schnittkarten

- grundig:
dlc1 (dlc1: adapter erforderlich, wir empfehlen den dv-in service), dlc10, dlc20, dlc1000, dlc1500, dlc1505

- jvc:
gr-dvl20, gr-dvl30, gr-dvl40, gr-dvl100, gr-dvl108, gr-dvl140*, gr-dvl150*, gr-dvl200, gr-dvl300, gr-dvl308, gr-dvl355*, gr-dvl450*, gr-dvl555*, gr-dvl9200, gr-dvl9500, gr-dvl9700
gr-dvx4, gr-dvx7, gr-dvx8, gr-dvx9, gr-dvx44*, gr-dvx77*
gr-dvp1* (gr-dvp1:
nur per dv-in service)
gr-dv1800
proficamcorder gy-dv500
(gy-dv500: nur die erste serie (niedrige seriennummer) und nur per dv-in service)

*wichtige anmerkung: die kursiv gedruckten camcorder sind nur freischaltbar, wenn diese vor herbst 2001 gekauft wurden, da ab etwa diesem zeitpunkt jvc eine hardwareseitige sperre (die nur durch imens hohe kosten zu beseitiegn wäre) eingebaut hat. wenn sie einen dieser camcorder besitzen, raten wir ihnen, uns die kamera probeweise zur dv-in service freischaltung zuzusenden, denn erst bei einem kauf ab dem jahr 2002 funktioniert die freischaltung des dv-ins bei den camcordern nicht mehr. wenn sie die freischaltung per software oder widget vornehmen und diese aber dann nicht funktioniert, können sie selbstverständlich aber auch einfach unsere geld-zurück-garantie nutzen.

- medion: (nur per dv-in service)
md 9021 (verkauft durch aldi und hofer im november 2001, hier wird neben dv-in auch der lp-modus freigeschaltet)
md 9035
(verkauft durch aldi und hofer im mai/juni 2002)
md 9069 (verkauft durch aldi im november 2002)
md 9070 (verkauft durch tchibo im oktober 2002)
md 9090
(verkauft durch aldi ab 16. Juli 2003)

hinweis: die medion camcorder können das dv-in signal nicht in verbindung mit einer firewirekarte und windows me wieder aufnehmen. nutzen sie nach möglichkeit die betriebsysteme windows 98se, windows 2000 oder windows xp, wenn sie eine schnittlösung einsetzen, die die kamera über eine firewire karte ansteuert.

- metz:
cc34 (cc34: adapter erforderlich, wir empfehlen den dv-in service),
cd34 (cd34: der still picture anschluss befindet sich im akkufach hinter einem plastikschutz)
ce34
cf34 (cf34: nur per dv-in service)
cg34
(cg34: nur per dv-in service)

- panasonic:
nv-da1eg,
nv-ds1eg, nv-ds5eg, nv-ds8eg, nv-ds11eg, nv-ds12eg, nv-ds15eg, nv-ds25eg, nv-ds27eg (nv-ds27eg: nur bis zur seriennummer "i", ab "j" nicht mehr), nv-ds33eg, nv-ds35eg, nv-ds37eg, nv-ds55eg, nv-ds77eg, nv-ds88eg (nv-ds88eg: nur wenn vor 2002 gekauft), nv-ds99eg,
nv-dx100eg,
nv-mx1eg, nv-mx5eg,
nv-ex1eg, nv-ex3eg,
nv-ez10eg, nv-ez30eg

- samsung: (nur per dv-in service)
vp-d10, vp-d11, vp-d12, vp-d15, vp-d55, vp-d60, vp-d70, vp-d73, vp-d75, vp-d77, vp-d80, vp-d81, vp-d82, vp-d85, vp-d130, vp-d190, vp-d530

hinweis: die samsung camcorder können das dv-in signal nicht in verbindung mit einer firewirekarte und windows me wieder aufnehmen. nutzen sie nach möglichkeit die betriebsysteme windows 98se, windows 2000 oder windows xp, wenn sie eine schnittlösung einsetzen, die die kamera über eine firewire karte ansteuert.

- sharp: (nur per dv-in service)
vl-dc3s, vl-dc3a,
vl-me10s,
vl-me10a
vl-pd1s,
vl-pd1a, vl-pd3s, vl-pd3a, vl-pd5s, vl-pd5a, vl-pd6s, vl-pd6a
vl-rd1s, vl-rd1a

vl-sd20s, vl-sd20a
vl-wd250s,vl-wd250a, vl-wd450s, vl-wd450a, vl-wd650s
, vlwd650a

- sony dv:
dsr-200p,
pc1e, pc2e, pc3e, pc4e, pc5e, pc6e, pc7e (pc7e: adapter erforderlich, wir empfehlen den dv-in service),
sc100e,
trv5e, trv6e, trv7e, trv8e, trv9e, trv10e, trv11e, trv15e, trv17e, trv890e,
vx700e, vx1000e (vx1000e: nur bei seriennummer unter 44000, darüber ist die freischaltung nicht mehr möglich), vx9000e (vx9000e: nur bei seriennummer unter 16000 und über 60000, dazwischen ist die freischaltung nicht mehr möglich)

- sony d8 (dv/analog-in)
tr7000e, tr7100e, tr8000e, tr8100e,
trv110e, trv120e, trv125e, trv130 (trv130: nicht analog-in und nur per dv-in service), trv140 (trv140: nicht analog-in und nur per dv-in service), trv210e, trv220e, trv230e, trv310e, trv320e, trv325e, trv410e, trv420e, trv430, trv510e, trv520e, trv530e, trv725e

- thomson:

vmd2, vmd3, vmd8, vmd10, vmd120

welche camcorder sind ab werk dv-in freigeschaltet?

folgende camcorder müssen nicht dv-in freigeschaltet werden, da hier generell dv-in bereits aktiviert ist (diese liste ist nicht vollständig, sondern nur eine auswahl):

- canon:
mv3i, mv3imc, mv20i, mv30i, mv200i, mv300i, mv400i, mv430i, mv450i (mv450i: auch analog-in), mv500i, mv530i, mv550i (mv550i: auch analog-in)
xm1,xm2
xl1, xl1s

- grundig:
dlc2000

- jvc:
gr-dv2000 (auch analog-in), gr-dv3000 (auch analog-in)
gr-dvl107, gr-dvl109,
gr-dvl157, gr-dvl167, gr-dvl307, gr-dvl309, gr-dvl357, gr-dvl367, gr-dvl557, gr-dvl567, gr-dvl767, gr-dvl867, gr-dvl9600, gr-dvl9800 (dvl9800: auch analog-in),

gr-dvx10 (dvx10: auch analog-in), gr-dvx88 (dvlx88: auch analog-in), gr-dvx407, gr-dvx507, gr-dvx707
gr-vp3,
gr-vp7

- panasonic:
ag-dvc15e,
nv-ds28eg, nv-ds38eg (auch analog-in), nv-ds89eg, nv-ds150eg, nv-ds990eg,

nv-dx110eg,
nv-mx7eg (auch analog-in), nv-mx8eg (auch analog-in), nv-mx300eg (auch analog-in)
nv-ez35eg

- samsung:
vp-d50, vp-d65, vp-d75i, vp-d77i, vp-d130i, vp-d190i

- sharp:
vl-me100s

- sony dv:
pc100e (auch analog-in), pc110e (auch analog-in), pc120e (auch analog-in)
pd100ap (auch analog-in), pd150ap (auch analog-in),
trv20e (auch analog-in), trv30e (auch analog-in), trv900e (auch analog-in),
vx2000e (auch analog-in)

- sony d8 (dv/analog-in):
trv330e, trv620e, trv720e, trv730e, trv820e, trv828e, trv830e

- thomson:
vmd5, vmd9, vmd6gr, vmd20, vmd22, vmd130, vmd140, vmd170

die jeweiligen kameramodelle sind eingetragene warenzeichen der hersteller.
 

das wichtigste in kürze:

dv-in freischaltungen sind nach unserer auffassung rechtlich unbedenklich, einfach per software oder widget auf mausklick durchführbar und wieder rückgängig machbar, die aufnahme über dv-in wird ebenso auf knopfdruck gestartet und man erhält keine nachteile aus einer freischaltung, da dv-out auch weiterhin funktioniert.
 

häufig gestellte dv-in support fragen:

wenn die freischaltsoftware oder widget die freischaltung problemlos vornimmt, der export aus dem schnittprogramm zurück aufs band dennoch aber nicht funktioniert, müssen sie folgendes beachten:

grundsätzliches:
das problem tritt sehr häufig bei einfachen 1394 firewire controllern (z.b. in verbindung mit videoschnittsoftware ulead videostudio, videowave, pinnacle studio 7, u.a.) auf und ist in der regel kein problem mit der eigentlichen dv-in freischaltung, sondern mit der schnittlösung. probleme dieser art können auch mit camcordern auftreten, die auch schon ab werk über dv-in verfügen. die kamera erhält kein gültiges dv-signal das sie aufnehmen könnte und verweigert so die aufnahme. manche camcorder geben dabei sogar einen fehlercode aus: "no dv-input". das heißt nicht etwa, dass die kamera keinen dv-in hat, sondern bedeutet vielmehr, dass die kamera dv-in hat und nun auch einen aufnahmebefehl bekommt, dass sie dv-in aufnehmen soll. am dv-anschluss liegt aber kein für den camcorder interpretierbares signal an.
wichtig: eine freigeschaltete kamera muss zuerst das aufzunehmende bild synchronisieren und im display anzeigen, bevor sie es aufnehmen kann.
manche camcorder zeigen nach erfolgter freischaltung auch "dv-in" im display an, wenn ein anderes gerät per firewire angeschlossen wird. das heißt, die kamera ist dv-in freigeschaltet. aber auch hier kann es sein, dass noch kein interpretierbares signal anliegt und so der sucher/das display blau bzw. schwarz bleibt.
wenn sie den eindruck haben, dass sie mit ihrer 1394 karte nicht weiterkommen, raten wir ihnen, sich eine dv-schnittkarte von canopus (siehe www.digitalschnitt.de) zuzulegen. diese nutzen die gleiche hardware wie dv-kameras und können deshalb problemlos und auf anhieb mit allen dv-geräten kommunizieren.

nun aber ein paar tipps auf der suche nach dem fehler:

1. installieren sie directx8.1 oder neuer (etwa directx 9.1c) (nicht nötig bei windows xp):

download für windows 2000 download für windows 98/me


2. probieren sie einen anderen 1394 treiber:
wechseln sie den 1394 ohci treiber von "pci 1394 ohci" auf "ti 1394 ohci" oder umgekehrt. beide treiber sind fester bestandteil der betriebsysteme, sie können im gerätemanager einfach den "treiber aktualisieren" und dann den anderen treiber aus der liste auswählen. stellen sie auch sicher, dass wenn sie windows 98 nutzen, sie das 1394 patch installiert haben.

einige 1394 treiber und den patch finden sie in diesem treiberpaket


3. kontrollieren sie ob dma aktiviert ist:
start/einstellungen/systemsteuerung/system/gerätemanager/laufwerke/ide generic device 046/047/060 (o.a)/einstellungen/dma (anhaken)
und überprüfen sie, ob sie udma100 kabel nutzen. ein videoschnittsystem sollte mit dem testprogramm raptortest durchschnittlich minimal 10mb/s datentransferrate haben.

download testprogramm raptortest


4. weitergehende unterstützung finden sie bei:
dem hersteller ihrer videoschnittkarte und der videoschnittsoftware sowie im internet z.b. bei slashcam


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letzte aktualisierung: 20.3.2007, © michael lehmann-horn, magic multi media gmbh, www.dv-in.de
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